Software
Für Rechtsanwälte und Kanzleien

Ganz einfach mit Soldan beA-Direkt

Automatisierte Abholung der beA-Nachrichten
Anlagenbenennung und Stempelfunktion
Nahtlose Einbindung in die Kanzleiprozesse
eEB, qeS und Fernsignatur auf Knopfdruck
Minimierung des beA-Administrationsaufwands
Schriftsätze rechtswirksam beim BVerfG einreichen

Einfacher, flexibler, sicherer –
beA-Nachrichten als E-Mail mit Soldan beA-Direkt

Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. 

Mit dem eEB-Dashboard behalten Sie komfortabel den Überblick über die gegen Empfangsbekenntnis empfangenen Nachrichten.

So kommen Sie ganz komfortabel der aktiven Nutzungspflicht nach. 
Der EGVP-Status wird Ihnen unverzüglich nach Versand einer Nachricht angezeigt. Bei Fehlermeldungen oder Störungen erhalten Sie darüber hinaus direkt eine Benachrichtigung.

Unsere neueste Funktion beinhaltet die Möglichkeit der Anlagenbenennung mit Stempelfunktion. Durch die strukturierte Benennung und Stempelung der Anlagen sparen Sie wertvolle Zeit beim Finden und Zuordnen der richtigen Dokumente. Diese neue Funktion ist einfach und intuitiv bedienbar und lässt sich problemlos in den gewohnten Arbeitsablauf  mit Soldan beA-Direkt integrieren.

Sie versenden selten beA Nachrichten, möchten aber trotzdem alle beA Nachrichten per E-Mail automatisiert und sicher weitergeleitet bekommen?

Dann ist unsere beA-Direkt Empfangskomponente genau das richtige für Sie!

Seit dem 01.08.2024 besteht die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen in elektronischer Form rechtswirksam einzureichen. Vereinfachen Sie Ihre Prozesse mit Soldan beA-Direkt!

Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick in das Produkt. Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt freizugeben. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Alle Funktionen in einem Überblick

beA-Direkt Empfang

beA-Direkt Versand

Empfang von beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
Empfang von beA-Nachrichten als E-Mail sowie einfache Weiterverarbeitung als Ausdruck oder Datei.
E-Mail-Benachrichtigung, ob ein eEB angefordert wurde. 
Entfall der Nutzung des Kartenlesegeräts sowie die doppelte Pin-Eingabe.
Integration effizient in die gewohnte IT-Landschaft Ihrer Kanzlei.
Unabhängig von jeder Kanzleisoftware.
Versand über die lokale beA-Direkt App an Gerichte, Gegner und Behörden. 
Hochladen der Anlagen und Schriftsätze einfach per Drag & Drop.
Automatische Umwandlung in das PDF-A Format. 
Auf Knopfdruck qualifiziert elektronisch signieren – auch über die neue Fernsignatur!
Formgerechte Abgabe von eEBs und Schriftsätze an Gerichte und anderen Berufsträger. 
eEB-Dashboard - kompakte Übersicht zu den gegen Empfangsbekenntnis empfangenen und versendeten Nachrichten
Beliebig viele Nutzer sind möglich.
* Staffelpreise auf Anfrage verfügbar.
19,- € / Monat*
24,- € / Monat*
Ersteinrichtung
ab 99,- €**
ab 149,- €***
** Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.
*** Pro beA-Postfach zzgl. gesetzliche MwSt., Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate. Weitere Kosten können durch Ihren Kammerbeitrag, Zertifikat, beA-Karte und Kartenlesegerät entstehen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Microsoft Bookings. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Soldan beA-Direkt – so funktioniert es!

beA-Nachrichten einfach via E-Mail Postfach empfangen und versenden – so wie jede andere E-Mail auch, das geht mit Soldan beA-Direkt und macht sogar Spaß. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) bringen Sie per Knopfdruck an, auch über die neue Fernsignatur und sparen sich weitere Arbeitsschritte im beA oder in zusätzlicher Software.  Die Grafik zeigt, wie die Komfort-Lösung beA-Direkt in der Praxis funktioniert.

Kanzleien die uns bereits vertrauen

"Wir haben uns für Soldan beA-Direkt als Lösung entschieden, da diese Anwendung ein fast unabhängiges Arbeiten der Legals vom Assistenzbereich bietet. Die Legals erhalten zu jeder Zeit ihre beA-Nachrichten und das völlig unabhängig von den Kapazitäten im Assistenzbereich. Wir nutzen beA-Direkt sowohl für den Empfang als auch für den Versand von beA-Nachrichten. 

Für uns ist es die perfekte Lösung für effizientes Arbeiten."
Pusch Wahlig Workplace Law 
Berlin
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Häufig gestellte Fragen
Ruft Soldan dann meine beA-Nachrichten ab?
Nein, das erledigt beA-Direkt. Die Software wird vollständig bei Ihnen installiert und Soldan kommt mit Ihren Nachrichten nicht in Berührung.
Was ist der Vorteil gegenüber der Arbeit mit dem beA-Web-Client?
beA-Direkt arbeitet mit Ihrem Software-Zertifikat und sorgt für eine hohe Automatisierung der Abläufe, die Sie oder Ihre Mitarbeiter sonst selbst erledigen müssten.
Wie funktioniert es mit der Unterschrift von Dokumenten?
Eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Die Unterschrift wird durch die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ersetzt. Seit 01.01.2018 entfällt die qeS, sobald der Anwalt selbst das Dokument aus beA heraus versendet. Allerdings gibt es Dokumente, die nur wirksam mit qeS eingereicht werden können, daher ggf. erhöhtes Haftungsrisiko.
Unsere Konditionen
Mit Soldan beA-Direkt empfangen und versenden Sie beA-Nachrichten einfach, flexibel und sicher.
beA-Nachrichten als E-Mail empfangen und entsprechend Ihrem eigenen Workflow weiterverarbeiten.
Für den Empfang entfällt die Nutzung des Kartenlesegeräts und die doppelte Pin-Eingabe.
Sie geben formgerecht eEBs und Schriftsätze an Gerichte und andere Berufsträger ab.
Soldan beA-Direkt ist auch geeignet zum Abruf und Versand von Nachrichten für und aus dem BAG-Postfach sowie für Syndikusanwälte.
Jetzt persönlich beraten lassen

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren

Lassen Sie sich jetzt zu Soldan beA-Direkt beraten!
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an!
0201 8612-251
Sie erreichen uns von
Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Uhr
Kontaktformular Produktseite - beA-Direkt

Unsere neuesten Blogbeiträge

ChatGPT

Datenschutzkonform mit AI arbeiten: Chancen für Kanzleien bei der Arbeit mit generativer KI

6. März 2025
Florian Spengler
Wie in jeder Branche stehen auch Kanzleien dem demografischen Wandel bevor. Trotz einer nachrückenden Generation wächst die Zahl an „Digital Natives“ nicht schnell genug, um dem Wandel in Wirtschaft und Digitalisierung gerecht zu werden. In vielen Unternehmen kann generative KI hier den Unterschied bedeuten. Die erfolgreiche Integration von KI-Systemen erleichtert das Arbeiten mit großen Datenmengen […]
Weiterlesen

Innovative Lösung von NENNA.AI sorgt für den sicheren Einsatz von KI in der Kanzlei

Der Kanzleispezialist SOLDAN bietet jetzt eine neue Softwarelösung an, mit der Anwältinnen und Anwälte endlich KI-gestützte Tools ganz sicher in der Kanzlei einsetzen können. Die AI Enablement Plattform – entwickelt von dem Berliner Softwareunternehmen NENNA.AI - stellt sicher, dass beim Einsatz von KI in der Kanzlei alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften eingehalten werden. Das Produkt […]
Weiterlesen

KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung in Kanzleien

18. Februar 2025
Christian Rekop
Bevor Kanzleien Software mit Künstlicher Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe integrieren, sollten spätestens seit Anfang Februar 2025 Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden getroffen werden. Die Verpflichtung aus der KI-Verordnung ergibt sich aus folgenden Regelungen: Die zuvor erwähnten Maßnahmen müssen seit dem 02. Februar 2025 ergriffen werden.[4] Welche Maßnahmen zur Sicherstellung oder gegebenenfalls zum Aufbau […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-upchevron-down