Dienstleistung / Compliance
Geldwäsche-Prävention für Kanzleien

NEU: 
Regpit - GWG-konforme
Mandantenprüfung (KYC)
für Kanzleien

Identifizierung, Registerprüfung 
in 100+ Ländern
Tägliche PEP- und Sanktions-Checks
Risikobewertung über zentrales Dashboard
Sehen Sie selbst, wie einfach
Regpit funktioniert: Demo buchen

Was ist Regpit?

.... ist eine modulare Plattform für die gesetzeskonforme Mandantenprüfung und Geldwäscheprävention in Kanzleien.
Mit Regpit setzen Kanzleien gesetzliche Anforderungen effizient, digital und rechtssicher um: Von der Identifizierung neuer Mandanten über die Prüfung von Sanktionslisten bis hin zu verpflichtenden Schulungen.
Alle Prozesse laufen automatisiert in einem zentralen Dashboard und entlasten Ihr Team spürbar – ganz ohne zusätzlichen IT-Aufwand.

Warum Kanzleien bei KYC auf Regpit setzen

Vorteil für Sie
GwG-Pflichten sicher und strukturiert erfüllen
Weniger manueller Aufwand im Kanzleialltag, mehr Zeit für Mandanten
Rechtssichere Dokumentation für Prüfungen durch die Aufsicht
Einfache Mandantenaufnahme mit professionellem Eindruck
Risiken früher erkennen und Haftung reduzieren
Keine Mindestabnahme: Bereits ab einem Mandant verfügbar
Natürliche Person (National / International): Ab 4,50 €
Juristische Person (National): Ab 11,50 €
Juristische Person (International): Ab 7,50 €
Reduzieren Sie Aufwand - behalten Sie den Überblick. 
Mit smarter AML-Compliance von Regpit.
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So funktioniert die Software zur Mandantenprüfung von Regpit

Die GwG (Geldwäschegesetz)-Lösung von Regpit automatisiert den gesamten Identifizierungsprozess von Mandanten in Kanzleien: von der GwG-konformen Ausweisüberprüfung über den Abgleich von PEP- und Sanktionslisten bis hin zur automatischen Erstellung eines GwG-Profils aus Registerdaten.

Die integrierte Risikoanalyse unterstützt die rechtssichere Einstufung von Mandant:innen und Geschäftspartnern und ermöglicht eine vollständig GwG-konforme Umsetzung. Sämtliche Prozesse sind über ein übersichtliches Dashboard jederzeit einsehbar und steuerbar.

Häufig gestellte Fragen
Warum sind Anwälte, Notare und Steuerberater vom GWG betroffen?
Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 12 GwG Verpflichtete, wenn sie an bestimmten Katalogtätigkeiten mitwirken – etwa Immobilientransaktionen, Verwaltung von Geldern oder Vermögenswerten, Gründung oder Erwerb von Gesellschaften sowie Treuhandtätigkeiten. Insbesondere diese Bereiche gelten laut Nationaler Risikoanalyse als besonders geldwäscheanfällig.

Daraus ergeben sich konkrete Pflichten: Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, Know-Your-Customer (KYC), laufende Überwachung der Mandantenbeziehung und die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Verstöße können nach § 56 GwG mit Bußgeldern bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes geahndet werden – hinzu kommen Reputationsschäden.

Regpit unterstützt Kanzleien dabei, diese Pflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen – mit klaren Prozessen für Identitätsprüfung, Mandanten-Onboarding und laufendes Monitoring.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ist unverzüglich abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass

• ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt und mit Geldwäsche im Zusammenhang stehen könnte,
• eine Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient oder
• der Vertragspartner seine Pflicht zur Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten nicht erfüllt.

Ein konkreter Tatverdacht im strafprozessualen Sinne ist nicht erforderlich – es genügen objektiv begründete Anhaltspunkte, etwa ungewöhnliche oder im Vergleich zu vergleichbaren Mandaten auffällige Sachverhalte.
Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Verdachtsmeldungen sind über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu übermitteln. Eine vorherige Registrierung im goAML-Portal ist nach § 45 GwG verpflichtend und sollte rechtzeitig vor dem ersten Meldefall erfolgen, da die Freischaltung einige Tage dauern kann.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung gelten zwei zentrale Pflichten:

Durchführungsverbot (§ 46 GwG): Die gemeldete Transaktion darf nicht durchgeführt werden, bis die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Transaktion untersagt wurde. Ausnahme: Ein Aufschub ist nicht möglich oder würde die Aufklärung einer Straftat behindern.

Tipping-off-Verbot (§ 47 GwG): Weder der Mandant noch Dritte dürfen über die Meldung informiert werden – auch nicht indirekt. Der potenzielle Täter darf nicht gewarnt werden.


Zudem sind die Meldung und alle zugrundeliegenden Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren (§ 8 GwG).

Unsere Produkt-Bausteine
Keine Mindestabnahme: Bereits ab einem Mandant verfügbar
Natürliche Person (National / International): Ab 4,50 €
Juristische Person (National): Ab 11,50 €
Juristische Person (International): Ab 7,50 €
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