Am 29.10.2024 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2024, Nr. 323) das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)“ verkündet, das eine verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen in Kanzleien vorsieht. Für Buchungsbelege galt bisher grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Sie verkürzt sich nun auf acht Jahre. […]