Seminar/Webinar

Das Webinar mit Marco Buhleier, Björn Focke und Christian Rekop

Automatisierung von Arbeitsabläufen in Kanzleien

Digitaler Posteingang, Elektronischer Rechtsverkehr und elektronisches Fristenmanagement

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Wer die Automatisierung mithilfe von Technik in der eigenen Kanzlei vorantreiben möchte und sich zuvor noch nicht mit Techniken des klassischen Projektmanagements beschäftigt hat, könnte von einigen Erkenntnissen profitieren, die wir bei Soldan aus den Erfahrungen in der Begleitung von Kanzleien im digitalen Wandel ableiten konnten. Das besondere elektronische Anwaltspostfach und die Fristenverwaltung in der Kanzlei bieten zahlreiche Ansätze zur Automatisierung von Arbeitsabläufen in einer Kanzlei. In unserem kostenlosen Seminar bieten Ihnen die drei Referenten einen Überblick zum beA und elektronischem Fristenmanagement, Best Practices führender Kanzleien zur Orientierung und eine technische Einordnung mit konkreten Lösungsangeboten.
Inhalt:
Veränderungsprozesse gestalten – Teamzusammensetzung und Projektmanagementtechniken
Überblick und rechtliche Grundlagen zum elektronischen Rechtsverkehr und elektronischen Fristenmanagement
Best Practices und Workflows führender Kanzleien
Die KSW Schnittstelle der BRAK zum beA
Praktische Umsetzung und Prozessautomatisierung mit den Lösungen beA-Direkt und Soldan Fristenmanagement


ACHTUNG:

Es handelt sich bei diesem Seminar/Webinar um eine Hybridveranstaltung. Bitte wählen Sie aus, ob Sie Online oder an der Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten.

Björn Focke

Projektmanager Hans Soldan GmbH

Marco Buhleier

Geschäftsführer ReNoStar GmbH

Christian Rekop

Leiter des Bereiches Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan und Dozent für Legal Tech Management an der FOM Hochschule.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: kostenlos€*
20.06.2023
Dauer: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Symbiose Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin
Preis: kostenlos€*
20.06.2023
Dauer: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Anwälte und Kanzleimitarbeiter, IT-Verantwortliche in Kanzleien, Unternehmensjuristen


Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome, Firefox oder Microsoft Edge. Bitte trennen Sie für das Webinar die VPN- oder Remote-Verbindung, da es zu Störung beim Ton kommen kann.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Webinar möglich.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.

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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen
Weitere Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – Inkrafttreten noch im Juni

22. Mai 2023
Lukas Hoffmann
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
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Datenschutzbeauftragter in der Kanzlei für Strafrecht– Bestellpflicht ja oder nein?

17. Mai 2023
Ulf Haumann
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
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beA – Kontrollpflichten zu gesendeten Nachrichten

9. Mai 2023
Christian Rekop
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]
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