Webinar

Das Webinar mit Dr. Thomas Lenhard

Datenschutzmanagement und Umgang mit Betroffenenrechten nach der DSGVO im Inkassounternehmen

Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für den Umgang mit Beschwerden und Betroffenenrechten. Es zeigt anhand praktischer Beispiele ein breites Spektrum unterschiedlicher Beschwerden und Anliegen zum Datenschutz, wie auch Fallstricke im Zusammenhang mit deren Bearbeitung. Der Referent schöpft dabei aus der Erfahrung mit einer dreistelligen Zahl von Datenschutzbeschwerden und Anliegen zum Datenschutz, die er seit Inkrafttreten der DSGVO als Datenschutzbeauftragter mehrerer Inkassounternehmen dokumentiert, bearbeitet oder beantwortet hat.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Grundsätzlich sollte die Datenschutzgrundverordnung die Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen stärken. Zwischenzeitlich haben auch Schuldner die Datenschutzgrundverordnung für sich entdeckt und versuchen regelmäßig, sich unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bestimmungen, dem Forderungseinzug zu entziehen. Die Erfahrung zeigt, dass berechtigte Beschwerden zum Datenschutz einen verschwindend geringen Anteil an der Gesamtheit der Beschwerden im Bereich des Forderungseinzugs ausmachen. Obwohl viele Beschwerden sich als unberechtigt erweisen, müssen diese bearbeitet werden. Immer häufiger werden auch Beschwerden unter Einschaltung von Verbraucherzentralen, Anwälten oder den Aufsichtsbehörden vorgebracht. Teilweise zielen Beschwerden sogar bewusst darauf ab, Datenschutzverstöße zu provozieren oder dem Inkassounternehmen einen maximalen Schaden zu verursachen. Der Kreativität sind hier mitunter keine Grenzen gesetzt.
Ziel des Webinars ist es, 
Maßnahmen kennen zu lernen, mit denen das Beschwerdeaufkommen verringert werden kann
zu erfahren, wie Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde möglichst minimiert werden können
welche technischen und organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich eingehender Beschwerden sinnvoll sind
wie Beschwerden und Anliegen zum Datenschutz günstigerweise bearbeitet werden sollten
Unterschiedliche Konstellationen im Zusammenhang mit Beschwerden kennen zu lernen
zu erfahren, wie günstigerweise mit berechtigten Beschwerden und Anliegen umgegangen wird
zu erfahren, wie hinsichtlich von Beschwerden mit den Aufsichtsbehörden kommuniziert wird
wie zu verfahren ist, wenn eine Beschwerde zur Identifikation eines datenschutzrelevanten Vorfalls führt
Schwerpunkte:
Welche Rechte hat der Betroffene?
Muss ich in jedem Fall eine Beschwerde oder ein Anliegen bearbeiten?
Wann sollte ich den Datenschutzbeauftragten involvieren?
Zulässige elektronische Briefkästen
Kann ich Beschwerden und Anliegen standardisiert beantworten?
Mit welchen Auswüchsen muss hinsichtlich von Beschwerden und Anliegen gerechnet werden?
Wann kann ich die Bearbeitung eines Anliegens dem Beschwerdeführer in Rechnung stellen?

Dr. Thomas Lenhard

Sachverständiger für IT und Datenschutz. 2011 wurde Dr. Lenhard vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) akkreditiert. In den Jahren 2014 und 2015 folgten die Anerkennungen als Sachverständiger für das Europäische Datenschutzsiegel und für das Datenschutzsiegel Mecklenburg-Vorpommern. Im März 2016 war er beim Saarländischen Landtag als Kandidat zur Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominiert. Dr. Lenhard ist international als Sachverständiger und Dozent tätig, berät unter anderem auch DAX-Unternehmen und hat neben vielen einschlägigen Publikationen (z.B. „Datensicherheit“ – erschienen beim Verlag Springer-Vieweg) auch als Co-Autor an der Veröffentlichung "Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei" mitgewirkt. Als Datenschutzbeauftragter vertritt er neben mehreren großen Berufsverbänden insbesondere auch Inkassounternehmen.

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An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiter in Inkassounternehmen oder Inkassoabteilungen. 
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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