Webinar

Das Webinar mit Sabine Jungbauer

ReFaWi - Fristen Update 2023

Ziel der Fristen-UpDates ist es, die Teilnehmer zu aktuellen und wichtigen Fristenthemen zu schulen. Dabei wird vertiefend auch auf Fragen der Büroorganisation eingegangen.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Die einzelnen Schwerpunkte des jeweiligen Online-Seminars entnehmen Sie bitte den beiden unten stehenden Ausschreibungen!
Die Teilnehmer erhalten die jeweiligen Schulungsunterlagen zum Download bereitgestellt.

Die neuen Termine für 2024 werden schnellstmöglich bekannt geben, sobald uns diese vorliegen. Für 2023 ist die Terminreihe abgelaufen.

Die Ausschreibung wird endgültig im Januar 2024 festgelegt; es wird auf aktuelle BGH-Rechtsprechung und Anforderungen an die anwaltlichen Pflichten eingegangen. Die Referentin greift aktuelle Probleme des Fristenwesens auf. Sie hilft durch Vermittlung der Anforderungen des BGH und Übersetzung dieser Entscheidungen in die Praxis, mehr Sicherheit im Notieren von Fristen zu erhalten, vorhandene Kenntnisse auszubauen, zu vertiefen und verfestigen. Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches, sehr gut lesbares Skript, in dem die behandelten Themen verständlich und anschaulich erläutert werden.
Hinweis: Bitte lesen Sie unsere Ausschreibungen. Sie finden hier die Inhalte der jeweiligen Seminare. Abweichungen von den Seminarinhalten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es ist daher möglich, dass z. B. aufgrund von aktueller Rechtsprechung ein teilweiser Themenwechsel erfolgt. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Schwerpunkte:
Zustellungsrecht aktuell 2023
Wiedereinsetzung aktuell - Fehler des Büropersonals oder des RA?
Delegierbare Aufgaben oder: Was muss ein/e RA/RAin zwingend selbst erledigen?
Darlegungspflicht bei Fehlern des Büropersonals
Fehlerhafte Umsetzung von Einzelanweisungen
Elektronischer Rechtsverkehr: Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Falschversand
Zumutbare „andere Übermittlungswege“ bei Scheitern des Übermittlungsversuchs
Pflichten der Gerichte
Oder: Muss ein Gericht und wenn ja, wie zügig, einen Hinweis erteilen, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels Fehler geschehen?
Besteht eine Pflicht des Gerichts zur Weiterleitung einer örtlich falsch eingereichten Rechtsmittelschrift und falls ja, in welchem Zeitfenster
Nachschieben von Gründen für eine Wiedereinsetzung in welchen Fällen zwingend zuzulassen?
Hinweispflicht des Gerichts bei unzureichendem Fristverlängerungsantrag?
BGH zu den Pflichten des RA des Berufungsverfahrens bei Zulassung / Nichtzulassung der Revision
Fristen und Termine bei Erkrankung
Terminsverlegung bei Grippe/Corona?
Fristversäumnis wg. Corona-Erkrankung
BGH zu den Anwaltspflichten bei Erkrankung (Termin)
Anschlussberufung/Anschlussrevision
Exkurs: Grundlagenwissen zur Anschlussberufung und Anschlussrevision
durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsfiktion
Parteibezeichnung in der Rechtsmittelschrift
Fehler in der Rechtsmittelschrift – Möglichkeiten und Grenzen der Auslegung
Blindes Unterzeichnen – fehlende Überprüfung der Einzelanweisung durch RA/RAin
Blindes Unterzeichnen – fehlende Überprüfung der Einzelanweisung durch RA/RAin
Sabine Jungbauer

Sabine Jungbauer

Ist gepr. Rechtsfachwirtin, referiert seit über 18 Jahren zum Gebühren- und Prozessrecht und kann zahlreiche Publikationen vorweisen. Sie betreut die Gebühren-Hotline der RAK München und arbeitet in einer Anwaltskanzlei. Als Praktikerin versteht sie es, auch komplexe Sachverhalte anschaulich und lebendig zu vermitteln.

Unsere Termine im Überblick
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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirte und qualifizierte Mitarbeiter, die mit dem Notieren von Fristen in der Kanzlei betraut sind sowie alle Interessierten.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.

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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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Weitere Informationen

Vorsicht bei solchen Keksen

21. September 2023
Anke Stachow
Jeder, der im Internet surft, kennt sie: die Cookie-Banner. Sie tauchen sofort auf, wenn eine Webseite aufgerufen wird, und zwingen den Besucher zur Entscheidung: Cookies – ja oder nein oder nur teilweise? Zugegeben, das kann schon lästig sein. Verzichten dürfen die Betreiber deshalb aber keinesfalls auf die kleinen Textdateien, die über eine Webseite im Internetbrowser […]
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beA - Kartentausch

beA-Kartentausch Mitarbeiter – Ein stetiger Wechsel

14. September 2023
Wendy Böker
Kaum wurden die beA-Karten für die Postfachinhaber getauscht, schon steht der nächste Wechsel an. Die ersten beA-Mitarbeiterkarten wurden im Herbst 2016 ausgegeben. Und bei einer Gültigkeit von 7 Jahren steht hier nunmehr ein weiterer Wechsel an. Anders als bei den Postfachinhabern allerdings vollzieht sich ein Wechsel hier automatisch. Die Postfachinhaber werden über beA kontaktiert, dass […]
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Geldwäscheprävention

Geldwäsche-Prävention: Anwältinnen und Anwälte müssen sich rechtzeitig beim Meldeportal registrieren

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Anke Stachow
Die Zeit drängt: Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Köln registrieren, sofern sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind. Das ist immer dann der Fall, wenn sie bei bestimmten Geschäften und Tätigkeiten mitwirken, die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG aufgeführt werden. […]
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