Webinar

Das Webinar mit Werner Jungbauer

Schriftsätze und Anlagen aufbereiten für die elektronische Einreichung

Der elektronische Rechtsverkehr stellt konkrete Anforderungen an einzureichende elektronische Dokumente. Viele Kanzleien haben auf e-Akte umgestellt oder sind gerade dabei. 

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

In diesem Online-Seminar wird anschaulich die Erstellung, Aufbereitung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten umfassend vorgestellt. Der Referent Werner Jungbauer, Dipl.-Ing. Univ. wird in seinem Webinar die Erstellung von PDF-Dokumenten anhand der Software Adobe Acrobat pro DC vorstellen.
Schwerpunkte:
Rechtliche Voraussetzungen zu PDF-Dokumenten seit Januar 2022
Änderungen/Anpassungen in der ERVV und der ERVB 2022
PDF und TIFF – Was ist das? Unterschiede?!
durchsuchbare PDF-Dateien –ein Plus für die eigene Verarbeitung
Repräsentationsdateien für die eigene Akte erstellen
Durchsuchbarkeit erkennen - Durchsuchbarkeit herstellen
Reduzierung des Datenvolumens einer PDF-Datei – vor und nach dem Erstellen des PDF-Dokumentes
von der Bilddatei zum PDF – das Foto als Anlage zum Schriftsatz richtig aufbereiten
Zusammenfügen und/oder Splitten von mehreren PDF-Dokumenten
Welche Programme eignen sich zur Aufbereitung von PDF-Dokumenten?
Dateibenennung – was ist zwingend zu beachten?
Aufbereitung der vom Mandanten gelieferten Anlagen z. B. via WhatsApp als Bilddatei
Anlagenstempel nachträglich auf PDF-Dokumenten anbringen; verschiedene Ansatzmöglichkeiten
Durchgängige Nummerierung über viele verschiedene, zusammengestellte PDF-Dokumente erstellen.
Seitengenaues Trennen einer PDF-Datei in mehrere Einzeldokumente inkl. neuer, angepasster Dateibenennung
Sind PDF-Dokumente manipulierbar oder sicher?
Bereiche aus dem PDF-Dokument für Andere unkenntlich machen (Schwärzen)
PDF-Dokumente wirksam schützen – geht das? Welche Möglichkeiten gibt es
Hinweis
Inhaltliche Abweichungen bleiben – auch im Hinblick auf die Aktualität des Seminars – ausdrücklich vorbehalten.
Werner Jungbauer

Werner Jungbauer

Dipl.-Ing. Univ., ist Inhaber der Weiterbildungsfirma ISAR-Fachseminare und beschäftigt sich seit 1998 intensiv mit den MS Office Anwendungen. Er unterrichtet MS Office Produkte seit vielen Jahren. Dabei legt er größten Wert auf Praxisbezug und effektive Hilfen für den täglichen Umgang mit MS Office.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 139,-€*
26.07.2023
Dauer: von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: Online
Preis: 139,-€*
02.10.2023
Dauer: von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: Online
Preis: 139,-€*
13.12.2023
Dauer: von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich an Kunden, die bereits Erfahrungen mit dem beA gesammelt haben und nun Hilfe bei der Erstellung, Aufbereitung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten benötigen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Melden Sie sich hier zum Webinar an

Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.

Rechnungsadresse


Kontakt


Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
Mehr Informationen

Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
Mehr Informationen

Weitere Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – Inkrafttreten noch im Juni

22. Mai 2023
Lukas Hoffmann
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde auf einen Monat reduziert, sodass das Gesetz voraussichtlich noch Mitte/Ende Juni 2023 in Kraft treten wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor müssen sich auf […]
Weiterlesen

Datenschutzbeauftragter in der Kanzlei für Strafrecht– Bestellpflicht ja oder nein?

17. Mai 2023
Ulf Haumann
Nicht erst seitdem das neue Datenschutzrecht nach Maßgabe der DSGVO gilt, sind auch kleinere Kanzleien zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Unabhängig von dem Schwellenwert in § 38 BDSG enthält das BDSG eine weitere in der Praxis oft übersehene Verschärfung gegenüber der DSGVO. Denn die Pflicht zur Bestellung eines DSB wird auch ausgelöst, sobald […]
Weiterlesen

beA – Kontrollpflichten zu gesendeten Nachrichten

9. Mai 2023
Christian Rekop
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit nicht ausreichender Kontrolle gesendeter beA-Nachrichten In den Soldan Weblogs #insights und digitalekanzlei wurden bereits mehrfach Gerichtsentscheidungen protokolliert, die sich mit anwaltlichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigen.[1] Mit Beschluss vom 30.03.2023 hat der Bundesgerichtshof nun die eigene Linie bestätigt, wonach die anwaltliche Sorgfalt […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usercarttagphone-handsetmap-markercalendar-fullclockmagnifiercrossmenuchevron-up