Schutz vor Lauschangriffen: So können Sie sicher kommunizieren 

8. Mai 2024
Anke Stachow

Nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sollen künftig mehr Online-Gerichtsverhandlungen stattfinden als bisher. Im Bundesrat fand sein entsprechendes Gesetzesvorhaben bislang jedoch nicht die erforderliche Zustimmung. Das Gesetz „zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ landete im Vermittlungsausschuss (siehe Blogbeitrag vom 22.02.2024). 

Nun zeichnet sich ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern ab. 

Tritt das Gesetz dann vielleicht in den nächsten Monaten in Kraft, steht die Durchführung einer Videokonferenz noch unter dem Vorbehalt des technisch Machbaren beziehungsweise der ausreichenden Kapazitäten. Eine Software speziell für deutsche Gerichte existiert bislang nicht, dafür aber ein bunter Teppich an verschiedenen Konferenzsystemen. Dabei spielt die sichere Technik für den Erfolg der Videokonferenzen im Gerichtsalltag eine entscheidende Rolle. Denn spätestens seit dem Skandal um „Taurus Leaks“ hat sich gezeigt, wie wichtig abhörsichere Konferenzlösungen sind. Im Februar 2024 hatte sich ein Brigadegeneral der Bundeswehr über ein nicht sicheres Hotel-WLAN in eine Konferenz eingewählt, die dann von russischen Geheimdiensten mitgehört wurde (siehe Blogbeitrag vom 04.04.2024). Niemand möchte sich vorstellen, dass plötzlich Mitschnitte oder Aufzeichnungen aus Gerichtsverhandlungen im Internet kursieren – selbst wenn Gerichtsverhandlungen üblicherweise öffentlich sind. 

Anwältinnen und Anwälte sind ebenfalls aufgefordert, nur Videokonferenzsysteme einzusetzen, die den hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards genügen. Als Berufsgeheimnisträger gelten für sie besondere Pflichten zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Daten. Neben dem Datenschutzrecht müssen sie auch Strafvorschriften und Berufsrecht beachten. Nach § 203 StGB drohen bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder hohe Geldbußen.  

Das Gleiche gilt für die Kommunikation über E-Mail. Auch hier sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, die Risiken, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Berufsalltag ergeben, zu minimieren. Ohne Risiko ist der Versand von E-Mails, bei der die Nachrichten bereits vorab nach dem Stand der Technik so verschlüsselt werden, dass nur der Empfänger sie wieder entschlüsseln kann. Auch Ende-zu Ende-Verschlüsselungen sowie Transportverschlüsselungen mindern das Risiko. Problematischer ist es hingegen, wenn sich Kanzleien, wie es häufig vorkommt, auf die von ihren E-Mail-Dienstleistern angebotene einfache Transportverschlüsselung (TSL) verlassen. Denn in diesen Fällen wird vor dem Versand der E-Mail nicht geprüft, ob der Empfänger überhaupt eine TSL-Verschlüsselung entgegennehmen kann. Kann er es nicht, wird die Mail unverschlüsselt gesendet und der Absender erfährt davon nichts.  

Mehr Schutz bieten hingegen qualifizierte Transportverschlüsselungen (qTLS). Sie sorgt dafür, dass eine vollautomatische Verifizierung des Empfängers abläuft, bevor die Mail versendet wird. Danach wird die Nachricht über eine sichere TLS-Verschlüsselung übermittelt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass niemand Unbefugtes die Nachricht unbemerkt mitlesen kann. 

Mit kanzleiSECUREMAIL bietet Soldan eine solche Lösung für die datenschutz- und berufsrechtskonforme E-Mail-Kommunikation. Zusätzlichen Schutz bieten digitale Signaturen oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen nach dem Standard S/MIME, die mit kanzleiSECUREMAIL kombiniert werden können. 

Mit Kanzleidialog hat Soldan auch eine Konferenzlösung im Angebot, die die hohen Sicherheitsstandards sowie die hohen datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen zu 100 Prozent erfüllt. „Kanzleidialog“ ist im Gegensatz zu vielen anderen Konferenzlösungen in Deutschland entwickelt worden und wird dort betreut. Auch das Hosting erfolgt in deutschen Rechenzentren.  

Lösungen zum Thema 

Interessante Seminare

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

0201 8612-251

Weitere interessante Blogbeiträge

Schutz vor Lauschangriffen: So können Sie sicher kommunizieren 

8. Mai 2024
Anke Stachow
Nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sollen künftig mehr Online-Gerichtsverhandlungen stattfinden als bisher. Im Bundesrat fand sein entsprechendes Gesetzesvorhaben bislang jedoch nicht die erforderliche Zustimmung. Das Gesetz „zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ landete im Vermittlungsausschuss (siehe Blogbeitrag vom 22.02.2024).  Nun zeichnet sich ein Kompromiss zwischen Bund […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-up