Webinar

Das Webinar mit Gabriele Waldschmidt

Der Pfüb - Tipps, Tricks und Ausfüllhilfen

Wie auch im Mahnverfahren und bei einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher gilt für das Pfüb-Formular: mit „mal eben ausfüllen" ist es nicht getan. Dieses Webinar gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen der Forderungspfändung sowie „Ausfülltipps" und Vollstreckungstricks. Die Schulung richtet sich an Mitarbeiter, Azubis und Wieder-/ Quereinsteiger mit geringen Vorkenntnissen und hat sicher auch den ein oder anderen Tipp für erfahrene "Vollstrecker" parat.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Durch die Modul-Struktur der Antragsformulare hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich den Antrag (mit Einschränkungen) selbst zusammen zu stellen - sofern eine genutzte Inkassosoftware dies möglich macht. Die nächste Änderungen der zuletzt zum 01.10.2025 geänderten Formular-Vordrucke steht bereits aufgrund der Dritten Verordnung zur Änderung der ZVFV zum 01.10.2026 fest.

Außerdem wurde das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung verabschiedet und wird im wesentlichen zum 01.10.2026 in Kraft treten. Kernelement dieses Gesetzes ist die Anpassung der §§ 754a u. 829a ZPO, so dass zukünftig alle Dokumente elektronisch übermittelt werden können, die zur Einleitung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind.

Hinzukommt, dass der Grundfreibetrag zum 01.07.2026 auf 1.590 € ansteigen wird und die Erzielung eines pfändbaren Betrages bei einer Einkommens- oder P-Konto-Pfändung immer schwieriger wird. Seien Sie vorbereitet und nutzen Sie alle Möglichkeiten, die die ZPO und die Rechtsprechung bereithalten, um erfolgreich zu vollstrecken.

Schwerpunkte:
Grundlagen
Module E-K und die Zusatzanträge Module N-S
Was fällt z.B. unter Modul K?
Zustellung
Aktuelles aus der Rechtsprechung zur ZVFV
Gabriele Waldschmidt

Gabriele Waldschmidt

Gepr. Rechtsfachwirtin. Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig, Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ im „JurBüro“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; Mitautorin des Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz sowie der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung"; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 159,-€*
10.04.2026
Dauer: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Die Schulung richtet sich sowohl an Mitarbeiter mit Vorkenntnissen als auch an Azubis und Wieder-/ Quereinsteiger und gibt Tipps für erfahrene „Vollstrecker“.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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