Dienstleistung / Compliance
Geldwäsche-Prävention für Kanzleien

NEU: 
Regpit - Geldwäsche-
Beauftragter

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten durch
einen externen Geldwäschebeauftragten mit
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Was ist Regpit?

.... ist eine modulare Plattform für die gesetzeskonforme Mandantenprüfung und Geldwäscheprävention in Kanzleien.
Mit Regpit setzen Kanzleien gesetzliche Anforderungen effizient, digital und rechtssicher um: Von der Identifizierung neuer Mandanten über die Prüfung von Sanktionslisten bis hin zu verpflichtenden Schulungen.
Alle Prozesse laufen automatisiert in einem zentralen Dashboard und entlasten Ihr Team spürbar – ganz ohne zusätzlichen IT-Aufwand.

Regpit - Externer Geldwäschebeauftragter

Vorteil für Sie
GwG-Pflichten fachlich sicher erfüllen
Sofort Zugriff auf spezialisiertes GwG-Know-how
Spürbare Entlastung im Kanzleialltag
Unterstützung bei Risikoanalyse, internen Sicherungsmaßnahmen und Prüfungen
Haftungs- und Reputationsrisiken reduzieren
Sämtliche Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
Risikoanalyse
Überwachung interner Prozesse
Kommunikation mit Aufsichtsbehörden wie der Financial Intelligence Unit (FIU) oder der BaFin
Reduzieren Sie Aufwand - behalten Sie den Überblick. 
Mit smarter AML-Compliance von Regpit.
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Häufig gestellte Fragen
Warum sind Anwälte, Notare und Steuerberater vom GWG betroffen?
Juristische Berufe und Steuerberater haben im Rahmen des Geldwäschegesetzes eine besondere Bedeutung. 

Rechtsanwälte und Notare werden vom Bundesfinanzministerium als hoch risikobehaftet in Bezug auf Geldwäsche eingestuft.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu hohen Strafen führen, oft in Millionenhöhe. Hinzu kommen die öffentliche Bloßstellung und Reputationsschäden
Regpit vereinfacht AML- und KYC-Prozesse und erleichtert die lückenlose Überprũfung der ldentität Ihrer Mandanten. So schützen wir Sie vor potenziellen Risiken und bewahren die Integrität Ihrer Geschäftstätigkeit.

Das Geldwäschegesetz stellt erhebliche Anforderungen an die Steuerberatungsberufe. Es erfordert die Einrichtung und regelmäßige Pflege von Risikomanagement, internen Sicherheitsmaßnahmen, umfangreicher Due Diligence, Know Your Customer (KYC)-Verfahren und einem System zur Meldung verdächtiger Aktivitäten. Hier kommt Regpit ins Spiel mit einer Beratung, kombiniert mit einfach zu nutzenden AML- und KYC-Prozessen. Diese Prozesse erleichtern die lückenlose Identitätsüberprüfung Ihrer Mandanten. Durch die Implementierung robuster Identitätsprüfungsmaßnahmen und umfassender Due Diligence werden Sie vor potenziellen Risiken und gewährleisten die Integrität Ihrer Geschäftstätigkeit geschützt.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Sollten Tatsachen vorliegen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, dann muss dieser Verdacht sofort gemeldet werden. Die Schwelle des Verdachtsfalls ist schnell erreicht. Ausreichend ist, wenn die Mandantenbeziehung ungewöhnlich oder auffällig im Vergleich zu anderen Mandaten erscheint. Dabei müssen Sie nicht sicher wissen, dass eine Straftat oder eine sonstige kriminelle Handlung stattgefunden hat. Eine Verdachtsmeldung ist auch dann abzugeben, wenn sich Probleme im Zusammenhang mit dem wirtschaftlich Berechtigten ergeben oder wenn der Mandant seiner Offenlegungspflicht hierzu nicht nachkommt.
Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Die Verdachtsmeldungen sind über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial intelligence Unit (FIU) abzugeben.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung darf das Geschäft nicht durchgefünrt werden. außer ein solcher Aufschub des Gescnäfts würde die Aufklarung einer Straftat behindern. Erst nach Zustimmung der FlU oder der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf des dritten Werktags nach Abgabe der Verdachtsmeldung darf das Geschäft durchgeführt werden. Es sei denn, die FiU oder die Staatsanwaltschaft haben die Durchführung untersagt. Außerdem darf weder der Kunde noch ein Dritter darüber informiert werden. Den potenzielle Täter soll nicht gewarnt werden.
Unsere Produkt-Bausteine
Externer Geldwäschebeauftragter: Regpit stellt Ihnen erfahrene Compliance-Expert:innen als externe Geldwäschebeauftragte gemäß § 7 GwG zur Verfügung.
Der Service umfasst:
- Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
- Bearbeitung und Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Kommunikation mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden
- Betreuung interner Prozesse und Richtlinien
- Durchführung und Dokumentation von Schulungen
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