Webinar

Das Webinar mit Horst-Reiner Enders

RVG im erbrechtlichen Mandat

Im Webinar wird die Abrechnung der Anwaltsgebühren in erbrechtlichen Mandaten beleuchtet.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Betrachtet werden spezielle Probleme, die vor allem in erbrechtlichen Mandaten auftreten, wie z. B. Ansatz des Mehrvertretungszuschlags, gesetzliche Vergütung nach dem RVG oder doch besser Vergütungsvereinbarung, wenn ja, Stundenvereinbarung oder doch besser Pauschale. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat! In welchen Fällen!
Beratung oder Vertretung: Prüfung eines Vertrags, Abgrenzung Beratung und Vertretung.
Achtung Falle: Entwurf eines Testaments oder Entwurf eines Schreibens mit Absender des Mandanten.
Mehrvertretungszuschlag z. B. bei Eintritt eines Erben in den Prozess bei Tod der Partei!
Vergütungsvereinbarung: BGH versus EuGH zur Wirksamkeit der Vereinbarung von Zeithonoraren. Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung z. B. BGH zur einem letztlich unangemessen hohen Zeithonorar. Vergütungsvereinbarung trotz Prozesskostenhilfe: Geht das? Vereinbarung einer Pauschale am Ende des Mandats!?
Folgen für die anwaltliche Vergütung bei Interessenkollision?
Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Erbsachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt!
Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen?
Stufenklage: Wert und Gebühren?
Mehrvergleich: Gegenstandswert, Prozesskostenhilfe
Mediation: Außergerichtlich oder im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren: Gesonderte Vergütung und wenn ja, welche?
Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren; außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer anhängiger Verfahren.
Übergangsvorschriften: Alte Gebühren oder neue Gebühren nach dem KostBRÄG 2025?
Hinweis
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Erbrecht wird erteilt.
Horst-Reiner Enders

Horst-Reiner Enders

Geprüfter Bürovorsteher im RA-Fach, Autor
des Buches RVG für Anfänger. Mitautor des
RVG Kommentars Hartung / Schons / Enders,
bundesweit tätiger Dozent für RVG.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: 195,-€*
14.10.2026
Dauer: von 09:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Erbrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. 
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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