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Das kostenlose Webinar mit Andreas Nabicht von IURIO

Legal Projectmanagement

Juristisches Projektmanagement bietet Ihnen die Möglichkeit, Werkzeuge des klassischen Projektmanagements in einem juristischen Kontext zu implementieren und zu realisieren.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Juristisches Projektmanagement ist ein Prozess, bei dem die Rahmenbedingungen einer Angelegenheit im Voraus festgelegt werden. Der Verlauf wird zu Beginn anhand vorliegender Fakten geplant und gemanagt. Am Ende steht eine Bewertung an, wie die Angelegenheit, sowohl aus Sicht der Kanzlei oder Rechtsabteilung als auch aus Sicht des Mandanten, gehandhabt wurde.

Die Herausforderung besteht heute darin, dass der Druck der Mandanten auf die Anwälte die Notwendigkeit einer proaktiveren, disziplinierteren oder systematischeren Vorgehensweise bei diesen Schritten vorantreibt. Im Kern geht es bei Legal Projectmanagement um eine bessere Kommunikation mit dem internen Team und zwischen den Anwälten und ihren Mandanten, unabhängig davon, ob die Angelegenheit von einer Anwaltskanzlei oder innerhalb einer Rechtsabteilung bearbeitet wird.
Themenschwerpunkte des Webinars Legal Projectmanagement:
Durchführung einer sorgfältigen Auftragsklärung, die es ermöglicht, Mandanten zielgerichteter zu beraten und Erwartungen, auch in Bezug auf Kosten, besser zu steuern
Effizientere Planung von Arbeitsabläufen, verbunden mit Risiken-, Fehler- und Stressreduktion von Mitarbeitern und Kollegen
Besserer Überblick von zu erledigenden Arbeitsschritten und Kontrolle der daraus resultierenden Kostenentwicklung
Messbare Zeitersparnis bei gleichen oder höheren Gebühren
Transparenz für alle durch regelmäßige Statusberichte und Schaffung einer höheren Reaktionsfähigkeit
Umgang mit themenbezogenen Problemstellungen anhand einer Vorstellung der IURIO Collaboration Suite

Andreas Nabicht

Als Head of Customer-Service bei IURIO weiß Andreas, wo bei Unternehmen, Juristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Schuh drückt – und was sich dagegen tun lässt. Seit über 15 Jahren geht der Diplom-Betriebswirt seiner größten Leidenschaft nach: In der Kundenberatung mit unterschiedlichsten Menschen zusammenzuarbeiten.
Mit der smarten Collaboration-Suite von IURIO revolutioniert er gemeinsam mit seinem Team die Arbeitsabläufe in Unternehmen und Kanzleien und sorgt für mehr Sicherheit, Komfort und Effizienz. Durch seine langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Unternehmen und Branchen kennt er die internen Abläufe bei seinen Kunden und Kundinnen bestens – und liebt es, diese mit seinem Team noch weiter zu optimieren.

Wenn Andreas nicht gerade mit seinen Kunden an Strukturen oder Systemen feilt, neue Kunden für IURIO begeistert oder mit seinen Kollegen und Kolleginnen on tour ist, dann ist er wahrscheinlich gerade mit seiner quirligen Hündin irgendwo im Salzburger Land unterwegs.

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* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

- Boutique-, mittelständische- und Großkanzleien; Schwerpunkt: Wirtschaftskanzleien
- Notare

Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Seminarbeginn möglich. 

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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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Datenschutz auf Autopilot dank KI

5. September 2024
Vivienne Offermanns-Ohnesorge
Personenbezogene Daten, auch bekannt als Personally Identifiable Information (PII), umfassen alle Informationen, die zur Identifizierung einer Person genutzt werden können. Das betrifft alle Angaben, die eine natürliche Person identifizierbar machen: Namen, Adresse und Standortangaben, Kennnummer, wie die Sozialversicherungsnummer oder Finanzdaten etc. Für Anwaltskanzleien, die täglich mit sensiblen Mandantendaten arbeiten, ist der Schutz dieser Informationen von […]
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Immer wieder Ärger mit den Fristen!

15. August 2024
Anke Stachow
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fristenmanagement in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. In dem aktuellen Fall ging es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten, wenn noch Handakten in Papierform geführt werden. Dann muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Vorkehrungen dafür treffen, dass das Zustellungsdatum, das in einem von ihm oder ihr abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen […]
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Gebührenrechnungen müssen nicht mehr unterzeichnet werden 

15. August 2024
Anke Stachow
Ab sofort müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Honorarabrechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Es reicht aus, wenn sie ihren Mandanten ihre Gebührenrechnung einfach per Mail zusenden; deren ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr länger erforderlich.  Diese Vereinfachung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz zurück, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. […]
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