Webinar

Das Webinar mit Dr. Marco Rogert und Björn Schmidt

Effiziente Implementierung von Legal-Tech-Lösungen in der Anwaltskanzlei

Praxistipps für einen nahtlosen digitalen Arbeitsablauf

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Herr Dr. Rogert setzt in seiner Kanzlei seit über 10 Jahren unterschiedliche digitale Lösungen ein und wird Ihnen in diesem Webinar hilfreiche Praxistipps zur Implementierung von Legal-Tech-Lösungen geben. Er wird aufzeigen, wie man mit verschiedenen Software-Produkten einen einheitlichen digitalen Arbeitsablauf schafft, der das gesamte Kanzleiteam entlastet und dabei das Qualitätslevel der Kanzlei steigert.

Der Prozess der Mandatsannahme ist hier der Weichensteller, weshalb Herr Schmidt im zweiten Teil des Webinars darauf eingehen wird, wie Sie diesen Prozess in Ihrer Kanzlei individuell gestalten können. Herr Schmidt wird Ihnen zeigen, wie Sie mit FlexiLead Ihre Prozesse strukturieren und im Handumdrehen alle notwendigen Daten und Unterlagen für Mandatsbearbeitung einsammeln.
Schwerpunkte:
Implementierung von Software in Kanzleien
Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen
Digitale Mandatsannahme

Björn Schmidt

Björn Schmidt ist ehemaliger Rechtsanwalt und Legal Engineer bei der fastlaw.online GmbH. Mit seinem juristischen Praxiswissen und seinen technologischen Kenntnissen bildet er eine Schnittstelle zwischen Softwareentwicklern und Rechtsanwälten und entwickelt praxisorientierte digitale Lösungen für Kanzleien.

Dr. Marco Rogert

Dr. Marco Rogert ist Managing Partner der Verbraucherrechtskanzlei Rogert & Ulbrich, welche als Legal-Tech-Kanzlei ein Vorreiter in der Bearbeitung von Massenverfahren ist. Als Gründer und Geschäftsführer der fastlaw.online GmbH stellt er dem Rechtsmarkt hauseigene Software-Produkte bereit und unterstützt Rechtsanwaltskanzleien bei der digitalen Transformation.

Unsere Termine im Überblick
Ort: Online
Preis: kostenlos€*
15.02.2024
Dauer: von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Jetzt Webinar buchen
* Netto-Preise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Webinar richtet sich sowohl an den Anwalt oder die Anwältin als auch an die Mitarbeiter:in in Anwaltskanzleien.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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Weitere Schulungsangebote

Inhouse-Seminar – beA

Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
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Webinar – beA für Einsteiger

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, die rechtlichen Punkte rund um das beA dar. Werner Jungbauer stellt dann im zweiten Online-Seminar wichtige Aspekte des Innenlebens des beA dar.
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Webinar – beA für Fortgeschrittene

Im ersten Online-Seminar unserer Reihe stellt die Referentin, Sabine Jungbauer, wichtige BGH-Rechtsprechung rund um das beA dar.
Im zweiten Online-Seminar lernen Sie mit Werner Jungbauer pfiffige Tipps im Umgang mit dem beA.
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Datenschutz auf Autopilot dank KI

5. September 2024
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Personenbezogene Daten, auch bekannt als Personally Identifiable Information (PII), umfassen alle Informationen, die zur Identifizierung einer Person genutzt werden können. Das betrifft alle Angaben, die eine natürliche Person identifizierbar machen: Namen, Adresse und Standortangaben, Kennnummer, wie die Sozialversicherungsnummer oder Finanzdaten etc. Für Anwaltskanzleien, die täglich mit sensiblen Mandantendaten arbeiten, ist der Schutz dieser Informationen von […]
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15. August 2024
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Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fristenmanagement in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. In dem aktuellen Fall ging es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten, wenn noch Handakten in Papierform geführt werden. Dann muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Vorkehrungen dafür treffen, dass das Zustellungsdatum, das in einem von ihm oder ihr abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen […]
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Gebührenrechnungen müssen nicht mehr unterzeichnet werden 

15. August 2024
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Ab sofort müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Honorarabrechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Es reicht aus, wenn sie ihren Mandanten ihre Gebührenrechnung einfach per Mail zusenden; deren ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr länger erforderlich.  Diese Vereinfachung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz zurück, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. […]
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