Dienstleistung / Aktenmanagement
Datenschutzkonforme Prozesse

Vernichtung

Datenschutzkonforme Prozesse mit hoher Sicherheit:
Schutzklasse 3 / Sicherheitsstufe P4
Zertifizierung
Leistungserbringung komplett in Deutschland
Kostengünstig und wenig bis kein Aufwand in der Kanzlei
Professionelle Vernichtung von Akten, aber auch von Datenträgern und IT-Hardware
Jetzt buchen oder beraten lassen

Professionelle (Akten-)Vernichtung

Mit dem professionellen Vernichtungsservice von Soldan entscheiden Sie sich für hohe Sicherheit zu kalkulierbaren Preisen. So vermeiden Sie bei der Vernichtung Datenschutz-Risiken.

(Akten-)Vernichtung – Ihre Vorteile

Datenschutzkonforme Prozesse mit hoher Sicherheit: Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4
Zertifizierung
Leistungserbringung komplett in Deutschland
Kostengünstig und wenig bis kein Aufwand in der Kanzlei
Vernichten Sie mit den Profis von Soldan
Jetzt buchen oder beraten lassen

Soldan Vernichtung – so funktioniert es!

Sie haben die Wahl: Entweder bestellen Sie die gewünschten Container oder Sie lassen die Vernichtung im Fullservice inkl. Personal, Container, An- und Abfahrt vornehmen. Wir sorgen aber auch für die Vernichtung von digitalen Daten und Elektronikschrott.
Häufig gestellte Fragen
Sofortbefüllung vor Ort?
Diese Leistung empfiehlt sich bei der sicheren Entsorgung von kleineren Mengen: Der Container wird durch die Kanzlei sofort bei Anlieferung befüllt und von dem Fahrer sofort zur Vernichtung wieder mitgenommen.

Max. 3 Behälter pro Bestellung/Lieferung.
Einmalige Leerung, Standzeit bis zu 7 Tage
Für die sichere Entsorgung von Archiven (Ordner inkl. Inhalt und Metallmechanik) mit abgelaufenen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 1-mal pro Jahr).

Die abschließbaren Behälter werden in unterschiedlichen Größen inkl. Hol- und Bring-Service zur Verfügung gestellt: In der Regel für bis zu 7 Tage.

Inkl. Übergabe Schlüssel(-Karte) für den Einwurf von ganzen Ordnern.

Auf Anfrage kann der jeweilige Container gegen Aufpreis auch länger gemietet werden.
Gibt es Einschränkungen bei Treppen und fehlendem Aufzug?
Die größeren Container „Der Allrounder“ und „Der Praktische“ können aufgrund Ihres Gewichts nicht getragen werden. Daher ist es wichtig, dass sie nur zum Einsatz kommen in ebenerdigen Büros oder Büros in höheren Stockwerken mit Aufzug. Der Aufzug muss auch groß genug sein, dass der Container hinein passt.

Ist das Büro nicht ebenerdig und kein ausreichender Aufzug vorhanden, muss auf den kleinsten Container „Der Kompakte“ ausgewichen werden.

Was ist bei Fußgängerzonen, Halte-/ Parkverbotszonen zu beachten?
Da der LKW vor dem Haus stehen muss, damit die Container bis an die Ladebordwand des LKW gerollt werden können, ist es erforderlich, dass die Kanzlei bei der Stadt eine Sondergenehmigung oder die Aufstellung von Markierungsschildern beantragt, wenn ein problemloses Parken nicht möglich ist. Die Vorlaufzeit für Genehmigungen (aus Erfahrung): mind. 1 Woche
Was darf /darf nicht in den Container?
Ausschließlich Datenmaterial darf in den Container (einschließlich der gesamten Ordner inkl. Metall+Kunststoff des Ordners)
Das heißt: Kein Müll/Unrat wie z.B. Folien, Speisereste sowie nicht zerkleinerungsfähige Materialien
Was bedeutet Schutzklasse 3 / Sicherheitsstufe P4 nach DIN 66399?
Schutzklasse 3 
Sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten: Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.

Sicherheitsstufe P4
Besonders sensible Daten – Reproduktion mit außergewöhnlichem Aufwand

Warum ist Schutzklasse 3 / Sicherheitsstufe P4 nach DIN 66399 notwendig?
Da öffentliche Stellen in der Regel keine konkreten Vorgaben zu der Einteilung bestimmter Arten von Daten oder Berufsgruppen geben, fällt es Entscheidungsträgern oft schwer hier den richtigen Schutzbedarf zu definieren. In dem Fall der Rechtsanwälte ist der 49. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten aus 2020 hilfreich: 

=> „Unter Ziffer 11.7 (S.110 ff.) stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte klar, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger bei der datenschutzgerechten Vernichtung von Papierdokumenten und Arbeitsunterlagen mit personenbezogenen Daten Dritter besonderen Sorgfaltspflichten unterliegen.“ 

=> „Grundsätzlich bestehe das Risiko, dass Papierdokumente auf dem Entsorgungsweg verloren gehen. In jedem Fall gilt es zu beachten, dass Papierdokumente mit personenbezogenen Daten, die nicht aus dem privaten Bereich stammen, mittels eines Aktenvernichters oder qualifizierten Entsorgungsdienstes zu vernichten sind. Dies ergibt sich aus der in Art. 32 DS-GVO bestimmten Pflicht, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Hierfür sei nach dem Stand der Technik bei besonders sensiblen Daten mindestens die Sicherheitsstufe P-4 gemäß der Norm DIN/ISO 66399-2 zu erfüllen.“
Unsere Leistungen
Container direkt bestellen - schon ab 39,90 €. Zur Sofortbefüllung oder Standzeit bis zu 7 Tage.
Komplette Archiv-Vernichtung als "Fullservice-Paket" inklusive Personal, Container, Anlieferung und Abholung der Container.
Vernichtung von digitalen Daten und Elektronikschrott: 
Die professionelle Entsorgung von Datenträgern zur Einhaltung des Datenschutzes und Ihres Elektronikschrotts (Tastaturen, Computer, Monitore).
Jetzt buchen oder beraten lassen
Buchen Sie hier Ihren gewünschten Aktenvernichtungsbehälter - ab 39,90 Euro:
Bitte beraten Sie mich zur Vernichtung von kompletten Archiven oder digitalen Daten/Elektronikschrott:
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an!
0201 8612-251
Sie erreichen uns von
Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Uhr
Kontaktformular Vernichtung (#31)

Unsere neuesten Blogbeiträge

Datenschutz auf Autopilot dank KI

5. September 2024
Vivienne Offermanns-Ohnesorge
Personenbezogene Daten, auch bekannt als Personally Identifiable Information (PII), umfassen alle Informationen, die zur Identifizierung einer Person genutzt werden können. Das betrifft alle Angaben, die eine natürliche Person identifizierbar machen: Namen, Adresse und Standortangaben, Kennnummer, wie die Sozialversicherungsnummer oder Finanzdaten etc. Für Anwaltskanzleien, die täglich mit sensiblen Mandantendaten arbeiten, ist der Schutz dieser Informationen von […]
Weiterlesen

Immer wieder Ärger mit den Fristen!

15. August 2024
Anke Stachow
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fristenmanagement in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. In dem aktuellen Fall ging es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten, wenn noch Handakten in Papierform geführt werden. Dann muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Vorkehrungen dafür treffen, dass das Zustellungsdatum, das in einem von ihm oder ihr abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen […]
Weiterlesen

Gebührenrechnungen müssen nicht mehr unterzeichnet werden 

15. August 2024
Anke Stachow
Ab sofort müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Honorarabrechnungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Es reicht aus, wenn sie ihren Mandanten ihre Gebührenrechnung einfach per Mail zusenden; deren ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr länger erforderlich.  Diese Vereinfachung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz zurück, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. […]
Weiterlesen
Melden Sie sich zum Newsletter an
Jetzt kostenlos anmelden
Besuchen Sie uns auf Social Media
usertagphone-handsetcalendar-fullmagnifiercrossmenuchevron-upchevron-down