Die Art und Weise, wie wir im Internet nach Informationen suchen, verändert sich. Immer mehr Menschen greifen auf KI-Assistenten zurück, wenn sie nach Hilfe oder Antworten auf ihre Fragen suchen. Das verunsichert viele Kanzleien.
Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?
Kanzleimarketing im KI-Zeitalter
Die Art und Weise, wie wir im Internet nach Informationen suchen, verändert sich. Immer mehr Menschen greifen auf KI-Assistenten zurück, wenn sie nach Hilfe oder Antworten auf ihre Fragen suchen. Das verunsichert viele Kanzleien.
Alles dreht sich um die Frage: Wie erreiche ich meine Zielgruppe auch morgen noch zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit der richtigen Botschaft?
Unser kostenfreies Webinar liefert Antworten und präsentiert Ihnen aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zum Suchverhalten Ihrer potenziellen Mandanten.
Sie erfahren, wie Sie Ihre Sichtbarkeit bei ChatGPT, Google Gemini & Co. steigern und welche Rolle KI-Assistenten bei der Gewinnung von Mandaten spielen.
Referent:
Pasha Kamber, Head of Indirect Sales bei OMERGY GmbH Hamburg Pasha Kamber ist Head of Indirect Sales der OMERGY GmbH und verantwortet die strategischen Partnerschaften der OMERGY Group. Zuvor hatte er von 2014 bis 2018 den Google Vendor für Deutschland, Österreich und die Schweiz geleitet.
Hinweis/Aufzeichung:
Das Webinar wird ggf. für interne Schulungszwecke aufgezeichnet.
Pasha Kamber
Pasha Kamber ist Head of Indirect Sales der OMERGY GmbH und verantwortet die strategischen Partnerschaften der OMERGY Group. Zuvor hatte er von 2014 bis 2018 den Google Vendor für Deutschland, Österreich und die Schweiz geleitet.
Rechtsanwält:innen und Mitarbeiter:innen aus Anwaltskanzleien
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
- Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. - Wir empfehlen Ihnen hierfür einen aktuellen Web-Browser (Chrome oder Mozilla Firefox) sowie die Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher). - Für die aktive Teilnahme benötigen Sie ein Mikrofon. - Bitte registrieren Sie sich unter einem Link, den wir Ihnen per E-Mail zusenden werden, für den Eintritt in die Konferenz unter der Angabe Ihres Vornamens und Ihres Familiennamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. - Sie erhalten im Nachgang zu dieser Registrierung den Link zum Konferenzraum, mit dem Sie am 21.10.2026 ab 14 Uhr in den Webinar-Raum eintreten können.
Anmelde- und Stornobedingungen Sollten Sie an dem Webinar nicht teilnehmen können, senden Sie uns bitte eine kurze Mail.
Datenschutzhinweis Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
Weitere Schulungsangebote
Inhouse-Seminar – beA
Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
beA-Online-Seminar in Kooperation mit der ISAR-Fachseminar. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bisher nur sehr wenig oder keine Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem Umgang mit dem beA haben.
beA-Online-Seminar in Kooperation mit ISAR-Fachseminare. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem Umgang mit dem beA haben.
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Was sich seit dem 01. März 2026 konkret geändert hat Die GwGMeldV: Neue Pflichtstandards für alle Verpflichteten Die GwGMeldV ersetzt die bisherige uneinheitliche Praxis durch verbindliche technische Mindeststandards für Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 GwG. Das Ziel: strukturierte, maschinenlesbare Meldungen, die der FIU eine effiziente Analyse ermöglichen. Konkret bedeutet das für alle Verpflichteten: Wichtig: […]
Die Anforderungen an Rechtsanwälte und Notare im Bereich der Geldwäscheprävention sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das Geldwäschegesetz verpflichtet bestimmte Berufsgruppen dazu, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen. Dazu gehören unter anderem klare Prozesse zur Feststellung und Überprüfung von Mandantendaten, ein wirksames Risikomanagement sowie umfassende Dokumentations- und Meldepflichten. Für viele Kanzleien […]