Webinar

Das Webinar mit Florian Strunk

Grundlagen der Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist Neuland für Sie ? Nach diesem Webinar nicht mehr. Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsorgane und die ersten Schritte zu erfolgsversprechenden Aufträgen und Anträgen - sie gewinnen einen ersten Überblick.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Hier eine kurze Übersicht:
Schwerpunkte:
die Vollstreckungsorgane und ihre Zuständigkeit
besondere Vollstreckungsklauseln: welche wird wann wozu erteilt?
Wann sind unpfändbare Gegenstände doch pfändbar
Grundlagen der Forderungspfändung : Wozu so ein „PfÜB“ nützlich sein kann. Und wann wird der PfÜb selber zum Titel

Florian Strunk

Diplom-Rechtspfleger und seit über 20 Jahren als Referent im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig. Als Vertreter einer Landesjustizverwaltung war und ist Florian Strunk an der konkreten Umsetzung gesetzlicher Neuerungen im zwangsvollstreckungsrechtlichem Bereich beteiligt.

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An wen richtet sich das Angebot?

Mitarbeiter:innen in Anwaltskanzleien,  Rechtsabteilungen, Inkassounternehmen usw.
Voraussetzung zur Teilnahme am Webinar:
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher).

Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter www.kanzleiwebinare.de/selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns kurz vor dem Webinar einen Link, um teilzunehmen. Bei Kooperationswebinaren mit IISAR-Fachseminare wird dieser über ISAR-Fachseminare 1-2 Tage vor dem Webinar versandt.
Elke Jahnke
Seminarorganisation
Sabine Wendisch
Seminarorganisation

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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.

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Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.
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